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Menschenrechte sind universell. Als global tätiger Gesundheitskonzern betrachten wir die Einhaltung der Menschenrechte als integralen Bestandteil unserer Verantwortung. Die medizinische Versorgung von Patientinnen und Patienten und das Wohl unserer mehr als 190.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehören zu den zentralen Handlungsfeldern unserer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht.

Wir sind uns bewusst, dass die Achtung der Menschenrechte auch über unsere eigenen Unternehmensaktivitäten und unser Kerngeschäft hinausreicht. Wir berücksichtigen Menschenrechtsbelange bei der Auswahl und der Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten und Geschäftspartnern. Von ihnen erwarten wir u. a., dass auch sie Menschenrechte in ihrer Wertschöpfungskette achten. Diese Erwartungen konkretisieren und kommunizieren wir in unserem Verhaltenskodex für Geschäftspartner. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Transparenz unserer Lieferketten zu erhöhen. Damit einhergehende Kenntnisse helfen uns, eine sichere Versorgung zu gewährleisten und gleichzeitig menschenrechtliche Risiken in der Beschaffung wichtiger Rohstoffe und Materialien zu adressieren.

 

Gesundheit ist ein Menschenrecht

Laut der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen hat jeder Mensch das Recht auf einen Lebensstandard, der Gesundheit und Wohlergehen gewährleistet. Dazu gehört eine ausreichende Gesundheitsversorgung. Als weltweit tätiger Gesundheitskonzern verbessert Fresenius in vielen Ländern den Zugang zu bezahlbarer, qualitativ hochwertiger Gesundheitsversorgung.

 

Fresenius-Menschenrechtserklärung

Fresenius bekennt sich dazu, Menschenrechte zu achten. Dieses Bekenntnis unterstreichen wir mit einer konzernweiten Menschenrechtserklärung (Human Rights Statement).

Unsere Grundprinzipien sind:

Wir möchten ein respektvolles Arbeitsumfeld mit sicheren und gesunden Arbeitsbedingungen schaffen. Die von uns gezahlten Löhne und Gehälter sollen den lokalen Branchenkonditionen bzw. Mindestlöhnen entsprechen oder diese übersteigen. Bei der Festlegung berücksichtigen wir die jeweiligen Marktbedingungen.   Wir halten uns an die entsprechenden Gesetze und Vorschriften am jeweiligen Arbeitsort und orientieren uns an den internationalen Arbeitsnormen. Wir streben danach Löhne und Gehälter zu zahlen, die unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und ihre Familien einen angemessenen Lebensstandard ermöglichen.1

Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sind grundlegende Aspekte unserer Geschäftstätigkeit. Wir streben danach, Gefahren und Risiken am Arbeitsplatz zu erkennen, einzudämmen und zu vermeiden und so ein Arbeitsumfeld zu fördern, das zum Wohlergehen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beiträgt. 2

Zahlung eines fairen Lohns, der mindestens dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn entspricht; orientiert an den Übereinkommen 26 und 131 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).
 Achtung der Verpflichtungen im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz nach den entsprechenden lokalen Gesetzen, um die Gefahr von Arbeitsunfällen oder arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu verhindern; orientiert an den ILO-Übereinkommen 1, 155 und 164.

Wir respektieren das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen. Dazu gehört auch das Recht unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, frei zu entscheiden, ob sie eine Arbeitnehmervertretung oder eine Gewerkschaft gründen und/oder sich von einer solchen vertreten lassen wollen oder nicht, in Übereinstimmung mit dem Gesetz am jeweiligen Arbeitsort.

Orientiert an den ILO-Übereinkommen 87, 98, 135 und 154.

Niemand sollte Kinderarbeit, Zwangsarbeit, jeglicher Form moderner Sklaverei oder sklavereiähnlichen Praktiken ausgesetzt sein. Wir verurteilen Kinderarbeit und untersagen diese strikt. Wir respektieren und halten uns an das jeweils geltende Mindestalter für Beschäftigungen.  Wir dulden keinerlei Gewaltanwendung, Gewaltandrohung oder andere Formen der Nötigung. Die Nutzung, Unterstützung oder Billigung von ausbeuterischer Arbeit oder Zwangsarbeit sowie jeglicher Form moderner Sklaverei wird von uns strikt untersagt. Alle Arbeitsverhältnisse müssen auf Freiwilligkeit beruhen und können von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist im Einklang mit den geltenden Gesetzen gekündigt werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen für ihre Arbeit oder Dienstleistung angemessen entschädigt werden. Löhne und Gehälter müssen fair und konform mit den gesetzlichen Bestimmungen am Arbeitsort sein. Sie dürfen nicht unrechtmäßig vorenthalten werden.

 Achtung des Verbots von Zwangsarbeit, mit Ausnahme von Arbeiten und Dienstleistungen nach den ILO-Konventionen 29 und 105 oder nach dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966.

Wir dulden keine Form der Diskriminierung oder Belästigung aufgrund von Eigenschaften oder anderen Kriterien, die durch gesetzliche Bestimmungen am Arbeitsort geschützt sind. Dazu gehören nationale oder ethnische Abstammung, Hautfarbe, soziale Herkunft, Gesundheitszustand, Staatsbürgerschaft, Behindertenstatus, sexuelle Orientierung, Alter, Geschlecht oder Geschlechtsidentität, Geschlechtsausdruck, Familienstand, Schwangerschaft, politische Meinung oder Religion. Welche Aspekte gesetzlich geschützt sind, kann je nach Arbeitsort variieren. Wir sind aber grundsätzlich der Ansicht, dass alle Menschen fair und gleich zu behandeln sind.6

Orientiert an den ILO-Übereinkommen 111 und 159.

Wir bekennen uns zu unserer gemeinschaftlichen Verantwortung, die Natur als Lebensgrundlage zu schützen, Ressourcen effizient einzusetzen und unsere Auswirkungen auf die Umwelt zu reduzieren. Denn alle Menschen und Gemeinschaften haben das Recht, in einer sauberen, sicheren und gesunden Umwelt zu leben.

In all unseren Geschäftsabläufen wollen wir die Rechte und Gewohnheiten der lokalen Gemeinschaften respektieren. Wir streben danach, ihre Existenzgrundlage nicht durch Bodenschäden, Wasser- und Luftverschmutzung, schädliche oder unverhältnismäßige Lärmbelästigung und übermäßigen Wasserverbrauch zu gefährden, die sich negativ auf das menschliche Wohlergehen auswirken. Diese Aspekte sind uns wichtig, da wir uns der inhärenten Verbindung zwischen dem Umweltschutz und dem Recht auf Leben bewusst sind. 

Wir wollen uns nicht an unrechtmäßigen Vertreibungen oder der Aneignung von Land, Wäldern oder Gewässern beteiligen, die Lebensgrundlage für Menschen sind. Wir erkennen an, dass keiner Person oder Gemeinschaft ohne eine angemessene juristische Begründung oder ein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren ihr Eigentum, Land oder ihr Zugang zu Land und Wasser entzogen werden darf.
 

Wir tolerieren keinerlei übermäßige Gewaltanwendung, erniedrigende Behandlung und auch keine Form der Schädigung des körperlichen Wohlergehens. Sicherheitspersonal darf nur präventiv und respektvoll tätig werden und muss sich bemühen, Sicherheitsfragen gewaltfrei zu lösen.
 

Die hohen Standards, die wir uns selbst setzen, erwarten wir auch von Dritten, mit denen wir zusammenarbeiten. Wir fordern daher auch von unseren Lieferanten und anderen Geschäftspartnern, dass sie die Menschenrechte im Einklang mit den Grundsätzen achten, die in dieser Erklärung und in den Verhaltenskodizes des Fresenius-Konzerns niedergelegt sind. Dazu gehört insbesondere die Umsetzung geeigneter Verfahren, um die Achtung der Menschenrechte sicherzustellen – auch in ihren eigenen Lieferketten. Zudem dürfen sie in keiner Weise einen Verstoß gegen diese Grundsätze auslösen, sich daran mitschuldig machen oder anders daran beteiligt sein. Von unseren Lieferanten und anderen Geschäftspartnern erwarten wir, dass sie auf Anfrage nachweisen können, wie sie die in dieser Erklärung festgelegten Menschenrechtsprinzipien einhalten.

Unsere in dieser Erklärung dargelegten Bestrebungen orientieren sich an den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP) sowie an den einschlägigen, international anerkannten Menschenrechtsstandards und -rahmenwerken, wie der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN), dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Sozialpakt), dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (Zivilpakt), der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit sowie dem OECD-Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln, wie sie auf unsere Menschenrechtserklärung anzuwenden sind. Wir streben danach, geltende nationale Gesetze, wie beispielsweise das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), einzuhalten. 

In Fällen, in denen die internationalen Menschenrechte durch lokale Gesetze eingeschränkt werden, streben wir danach, die Prinzipien der internationalen Standards zu fördern, ohne gegen die lokalen Gesetze zu verstoßen.

Menschenrechtsprogramm

Über unser Menschenrechtsprogramm etablieren wir vorbeugende Maßnahmen, die es dem Fresenius-Konzern ermöglichen, menschenrechtliche Risiken in den Geschäftsprozessen zu identifizieren, zu adressieren sowie menschenrechtliche Risiken in das konzernweite Risikomanagement einzubeziehen. Ein wichtiger Bestandteil des Risikomanagements sind u. a. interne Kontrollen. Erkenntnisse aus den Prozessen des Internen Kontrollsystems (IKS) werden in die regelmäßige Überprüfung auf Angemessenheit und Wirksamkeit unseres Menschenrechtsprogramms einfließen.

Human rights program_de

 

Ein eigens etabliertes Human Rights Council fördert den Austausch zu aktuellen Menschenrechtsthemen über alle Unternehmensbereiche von Fresenius. Es hat die Aufgabe, die weitere Umsetzung und Entwicklung unseres Menschrechtsprogramms auf Konzernebene voranzutreiben. Die rund 20 Mitglieder des Gremiums sind in unterschiedlichen Funktionen tätig und decken so die vielfältigen Perspektiven des Themas ab, darunter Compliance, Recht, Nachhaltigkeit, Kommunikation, Beschaffung, Personal und Medizin. Die Teilnehmenden diskutieren konzernweite Initiativen und stellen neue Konzepte und Methoden vor.

 

Meldewege

Um es potenziell Betroffenen so leicht wie möglich zu machen, bieten wir interne und externe Hinweisgebersysteme* an. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fresenius-Konzerns sowie Externe - auch aus der Lieferkette - können ihre Hinweise über bestehende Meldesysteme* geben oder spezielle E-Mail-Adressen nutzen, um neben anderen auch auf mögliche menschenrechtliche und umweltbezogene Verstöße aufmerksam zu machen.

Alle Meldungen werden von speziell geschulten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern innerhalb eines Fachteams bearbeitet. Je nach Sachverhalt kann es notwendig sein, dass wir zur Klärung eines Vorfalls weitere Fachbereiche hinzuziehen.

* Über das Hinweisgebersystem können Meldungen für die Fresenius Management SE, die Fresenius SE & Co. KGaA und Fresenius Digital Technology abgegeben werden. Meldungen bzgl. Fresenius Kabi, Fresenius Helios oder Fresenius Vamed richten Sie bitte an den jeweiligen Unternehmensbereich.

Kontakt

Fresenius SE & Co. KGaA
Else-Kröner-Str. 1
61352 Bad Homburg
Deutschland

humanrights@fresenius.com

Hinweisgebersystem

Hinweise zu möglichen menschenrechtlichen oder andersartigen Verstößen können Sie rund um die Uhr namentlich oder anonym über unser Hinweisgebersystem* melden: 

Kostenfreie Nummer:
+49 (0) 800-1401519

Kostenpflichtige Nummer:
+49 (0) 30-58943054

https://www.bkms-system.net/fse-compliance

Weitere Infos zum Hinweisgebersystem