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Menschenrechte sind universell. Als weltweit tätiger Gesundheitskonzern betrachten wir die Einhaltung der Menschenrechte als integralen Bestandteil unserer Verantwortung. Die medizinische Versorgung von Patientinnen und Patienten und das Wohl unserer mehr als 190.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehören zu den zentralen Handlungsfeldern unserer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht.

Wir sind uns bewusst, dass die Achtung der Menschenrechte auch über unsere eigenen Unternehmensaktivitäten und unser Kerngeschäft hinausreicht. Wir berücksichtigen Menschenrechtsbelange bei der Auswahl und der Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten und Geschäftspartnern. Von ihnen erwarten wir u. a., dass sie sich zur Einhaltung der in unserer Menschenrechtserklärung niedergelegten Themen­felder verpflichten. Diese Erwartungen konkretisieren und kommunizieren wir in unserem Verhaltenskodex für Geschäftspartner. Wir arbeiten daran, die Transparenz unserer Lieferketten zu erhöhen. Damit einhergehende Kenntnisse helfen uns, eine sichere Versorgung zu gewährleisten und gleichzeitig menschenrechtliche Risiken in der Beschaffung wichtiger Rohstoffe und Materialien zu redu­zieren.

 

Gesundheit ist ein Menschenrecht

Laut der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen hat jeder Mensch das Recht auf einen Lebensstandard, der Gesundheit und Wohlergehen gewährleistet. Dazu gehört eine ausreichende Gesundheitsversorgung. Als weltweit tätiger Gesundheitskonzern verbessert Fresenius in vielen Ländern den Zugang zu bezahlbarer, qualitativ hochwertiger Gesundheitsversorgung.

 

Fresenius-Menschenrechtserklärung

Fresenius bekennt sich dazu, Menschenrechte zu achten. Dieses Bekenntnis unterstreichen wir mit einer konzernweiten Menschenrechtserklärung (Human Rights Statement).

Unsere Grundprinzipien sind:

Wir streben danach, ein respektvolles Arbeitsumfeld mit fairen und sicheren Arbeitsbedingungen zu schaffen. Wir zahlen Löhne und Gehälter, die den lokalen Branchenkonditionen bzw. Mindestlöhnen entsprechen oder diese übersteigen. Bei der Festlegung berücksichtigen wir die jeweiligen Marktbedingungen.1 Dabei orientieren wir uns an den internationalen Arbeitsrechtsvorschriften und halten uns an die entsprechenden Gesetze und Vorschriften am jeweiligen Arbeitsort.
Arbeitssicherheit und Gesundheit sind Kernelemente unserer Geschäftstätigkeit. Wir streben danach, Gefahren und Risiken am Arbeitsplatz zu erkennen, einzudämmen und zu vermeiden. So fördern wir eine Kultur, die ein sicheres und geschütztes Arbeitsumfeld schafft und Schäden verhindert.2

1 Zahlung eines fairen Lohns, der mindestens dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn entspricht; Orientierung an den Übereinkommen 26 und 131 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). 
2 Einhaltung der Verpflichtungen im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz nach den entsprechenden lokalen Gesetzen, um die Gefahr von Arbeitsunfällen oder arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu verhindern; orientiert an den ILO-Übereinkommen 1, 4, 155 und 164.

Wir respektieren das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen, einschließlich des Rechts unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sich frei zu entscheiden, ob sie eine Arbeitnehmervertretung oder eine Gewerkschaft gründen und/oder sich von einer solchen vertreten lassen wollen – oder nicht, in Übereinstimmung mit dem Recht am jeweiligen Arbeitsort.3

3 Orientiert an den ILO-Übereinkommen 87, 98, 135 und 154.

Wir dulden keinerlei Gewaltanwendung, Gewaltandrohung oder andere Formen der Nötigung. Wir verbieten es strikt, ausbeuterische und Kinder- oder Zwangsarbeit anzuwenden, zu unterstützen oder zu billigen.4 Wir tolerieren weder Zwangsarbeit und Ausbeutung noch irgendeine Form moderner Sklaverei. Alle Arbeitsverhältnisse müssen auf Freiwilligkeit beruhen und können von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern jederzeit aus freien Stücken unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist im Einklang mit den geltenden Gesetzen gekündigt werden. Löhne und Gehälter müssen angemessen und konform mit den gesetzlichen Bestimmungen am Arbeitsort sein. Sie dürfen nicht unrechtmäßig vorenthalten werden.

4 Orientiert an den ILO-Bestimmungen über das Verbot von Kinderarbeit unter dem Mindestalter gemäß ILO-Übereinkommen 138 und über das Verbot der schlimmsten Formen der Kinderarbeit gemäß ILO-Übereinkommen 182.
5 Achtung des Verbots von Zwangsarbeit, mit Ausnahme von Arbeiten und Dienstleistungen nach den ILO-Konventionen 29 und 105 oder nach dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966.

Wir dulden keine Form der Diskriminierung oder Belästigung aufgrund von nationaler oder ethnischer Abstammung, Hautfarbe, sozialer Herkunft, Gesundheitszustand, Staatsbürgerschaft, Behinderung, sexueller Orientierung, Alter, Geschlecht oder Geschlechtsidentität, Geschlechtsausdruck, Familienstand, Schwangerschaft, politischer Meinung, Religion oder Weltanschauung und anderen Kriterien, die durch lokale Gesetze oder Vorschriften vor Diskriminierung geschützt sind.6

6 Orientiert an den ILO-Übereinkommen 110, 111 und 159.

Wir bekennen uns zu unserer gemeinschaftlichen Verantwortung, die Natur als Lebensgrundlage zu schützen, Ressourcen zu schonen und unsere Auswirkungen auf die Umwelt zu minimieren. Es ist unsere gemeinsame Pflicht, die Ressourcen für künftige Generationen zu schützen.
Wo immer wir tätig sind, streben wir danach, verantwortungsvoll zu agieren und die Menschenrechte der lokalen Gemeinschaften zu respektieren. Wir streben danach, dem Boden keinen Schaden zuzufügen, Wasser und Luft nicht zu verschmutzen, schädlichen oder übermäßigen Lärm zu vermeiden und keine übermäßigen Wassermengen zu verbrauchen, um die Gesundheit der Menschen und die natürlichen Grundlagen zur Erzeugung von Nahrungsmitteln zu erhalten und sicherzustellen, dass die Menschen Zugang zu sauberem Trinkwasser und sanitären Einrichtungen haben. Wir erachten diese Aspekte als wichtig, da wir den untrennbaren Zusammenhang zwischen Menschenrechten und Umwelt anerkennen.
Wir beteiligen uns nicht an unrechtmäßigen Vertreibungen oder der Aneignung von Land, Wäldern oder Gewässern, die als menschliche Lebensgrundlage dienen.

Wir respektieren die Privatsphäre jedes einzelnen Menschen. Wir übernehmen Verantwortung für die persönlichen Daten unserer Patientinnen und Patienten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Kundinnen und Kunden sowie Lieferanten. Wir streben danach, personenbezogene Daten und vertrauliche Informationen zu schützen. Dabei berücksichtigen wir die besondere Sensibilität unserer Mitarbeiterdaten sowie von patienten- und gesundheitsbezogenen Daten.

Die hohen Anforderungen, die wir an uns selbst stellen, erwarten wir auch von Dritten, mit denen wir zusammenarbeiten. Wir fordern daher auch von unseren Lieferanten und anderen Geschäftspartnern, dass sie die Grundsätze einhalten, die in dieser Erklärung und in den Verhaltenskodizes des Fresenius-Konzerns niedergelegt sind. Dazu gehört insbesondere die Umsetzung geeigneter Verfahren, um die Achtung der Menschenrechte sicherzustellen – auch in deren eigenen Lieferketten. Wir erwarten von unseren Lieferanten und anderen Geschäftspartnern, dass sie auf Anfrage nachweisen, wie sie die in dieser Erklärung festgelegten Menschenrechtsprinzipien einhalten.

Unsere in dieser Erklärung dargelegten Bestrebungen orientieren sich an den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP) sowie an den einschlägigen, international anerkannten Menschenrechtsstandards und -rahmenwerken, wie der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN), dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Sozialpakt), dem Internationalen Pakt über politische und bürgerliche Rechte (Zivilpakt) sowie der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit. In Fällen, in denen die internationalen Menschenrechte durch lokale Gesetze eingeschränkt werden, streben wir danach, die Prinzipien der internationalen Standards zu fördern, ohne mit den lokalen Gesetzen in Konflikt zu geraten.
Wir streben danach, geltende nationale Gesetze, wie beispielsweise das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichten-Gesetz einzuhalten.

Menschenrechtsprogramm

Unser Menschenrechtsprogramm orientiert sich an internationalen Standards, z. B. der Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen, den Grundprinzipien der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Unser vorrangiges Ziel ist es, die richtigen und für Fresenius passenden menschenrechtlichen Maßnahmen aufzubauen und kontinuierlich weiterzuentwickeln, um mögliche negative menschenrechtliche Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit sowie in der Lieferkette zu verhindern, abzustellen oder weiter zu reduzieren.

Ein eigens etabliertes Human Rights Council fördert den Austausch zu aktuellen Menschenrechtsthemen über alle Unternehmensbereiche von Fresenius. Es hat die Aufgabe, die weitere Umsetzung und Entwicklung unseres Menschrechtsprogramms auf Konzernebene voranzutreiben. Die rund 20 Mitglieder des Gremiums sind in unterschiedlichen Funktionen tätig und decken so die vielfältigen Perspektiven des Themas ab, darunter Compliance, Recht, Nachhaltigkeit, Kommunikation, Einkauf, Personal und Medizin. Die Teilnehmenden diskutieren konzernweite Initiativen und stellen neue Konzepte und Methoden vor.

 

Meldewege

Hinweise zu möglichen menschenrechtlichen oder andersartigen Verstößen können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten und andere Partner rund um die Uhr namentlich oder anonym über unser Hinweisgebersystem* melden. Sämtliche Fragen und Hinweise behandeln wir vertraulich. Jeden eingegangenen Hinweis prüfen wir sorgfältig und umfassend. Sofern wir begründete Bedenken oder Verstöße gegen Gesetze und Richtlinien feststellen, treffen wir entsprechende Maßnahmen. Wir nutzen die Ergebnisse interner Überprüfungen von Hinweisen, um unsere Unternehmensprozesse zu analysieren und bei Bedarf Korrektur- oder Verbesserungsmaßnahmen vorzunehmen.

 

* Über das Hinweisgebersystem können Meldungen für die Fresenius Management SE, die Fresenius SE & Co. KGaA und Fresenius Digital Technology abgegeben werden. Meldungen bzgl. Fresenius Kabi, Fresenius Helios oder Fresenius Vamed richten Sie bitte an den jeweiligen Unternehmensbereich.

Kontakt

Fresenius SE & Co. KGaA
Else-Kröner-Str. 1
61352 Bad Homburg
Deutschland

humanrights@fresenius.com

Hinweisgebersystem

Hinweise zu möglichen menschenrechtlichen oder andersartigen Verstößen können Sie rund um die Uhr namentlich oder anonym über unser Hinweisgebersystem* melden: 

Kostenfreie Nummer:
+49 (0) 800-1401519

Kostenpflichtige Nummer:
+49 (0) 30-58943054

https://www.bkms-system.net/fse-compliance

Weitere Infos zum Hinweisgebersystem